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Fremd - Asyl suchend - Geduldet & Jetzt auch noch krank? Medizinische Versorgung ist nötig!
• Was nun?
• Wer hilft?
• Wer weiß Bescheid?
• Wer hilft mir?
1. Behörde – gibt die Krankenversichertenkarte =kein Versichertenausweis) oder den Krankenbehandlungsschein mit Befreiungsschein und entscheidet, welche Behandlung / Medikamente von der Behörde bezahlt werden.
2. Arzt – gibt ein Rezept / eine Überweisung / ein Attest. Das muss in der Behörde eingereicht werden. ACHTUNG, es gibt Medikamente, die immer selbst bezahlt werden müssen!
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Notfall: Sofortige Behandlung, ABER der Arzt muss eine sofortige Meldung an die Behörde machen, ansonsten entstehen Kosten für den Patienten. Ein Notfall ist wenn,
• ich einen Arzt sofort brauche und
• keine Arztpraxis geöffnet ist oder
• ich nicht in der Lage bin einen Arzt aufzusuchen
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Was wird von der Behörde bezahlt? --> nur auf Zustimmung!
• Beratung bei der Behörde
• Behandlung unbedingt notwendiger akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie die sich daraus ergebende Versorgung mit Arzneimitteln und Verbänden, und die zur Genesung erforderlichen Leistungen
• Behandlung ansteckender Krankheiten
• Krankenhauseinweisung , Behandlung von Fachärzten, Transportkosten (aus medizinischen Gründen)
• Schwangerenbetreuung
• Ärztliche Behandlung und Betreuung
• Hebammenhilfe, ambulant und stationär
• Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
• Versorgung von Neugeborenen
-------------------------------------------------------------------------------------- Keine Praxisgebühr und keine Zuzahlungen, diese werden von der Behörde voll finanziert!
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NICHT bezahlt werden in der Regel:
• Zahnersatz
• nichtverschreibungspflichtige Medikamente
• Brillen, Kontaktlinsen
• Verbandsstoffe für kleinere Verletzungen
In Sonderfällen ist eine Übernahme der Kosten möglich. Es muss vorher bei der Behörde beantragt werden!
Überregional / Nationwide / межрегионально / Ngoài khu vực
Zentrale Ausländerbehörde
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz
Tel.: 0371 45990
Dresden:
Büro Ausländerbeauftragte
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Tel.: 0351 4882036
Regional / Local / регионально / Ngoài khu vực
-Medinetz Dresden-
Vermittlung medizinischer Hilfe für
Flüchtlinge und MigrantInnen ohne Papiere
Sprechstunde: mittwochs 18 - 20 Uhr
Haus der Johanneskirchgemeinde
Fiedlerstr. 2
Telefon mit Anrufbeantworter:
0177-1736781
e-mail:
medinetzdresden@gmx.de
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt Dresden
Riesaer Str. 7
01129 Dresden
Tel.: 0351 4880
Weißeritzkreis:
Ausländerbehörde Dippoldiswalde
Dr.-Friedrichs-Str. 2
01744 Dippoldiswalde
Tel.: 03504 6202135
Landkreis Meißen:
Sozialamt Meißen
Brauhausstr. 21,
01662 Meißen
Herr Stumpf
Tel.: 03521 725490
Landkreis Löbau – Zittau:
Landratsamt Löbau - Zittau
Hochwaldstr. 25
02708 Löbau
Tel.: 03583 721325
Landkreis Riesa – Großenhain:
Ausländerbehörde
Remonteplatz 8,
01558 Großenhain
Heim Großenhain
Herr Reif
Tel.: 03522 303715
Heim Riesa
Frau Blüher
Tel.: 03522 303716
Landkreis Kamenz:
Landratsamt / Gesundheitsamt Kamenz
Macherstr. 55
01917 Kamenz
Tel.: 03578 325321
Landkreis Sächsische Schweiz:
Ausländerbehörde
Zehistaer Str. 9
01796 Pirna
Tel.: 03505 515180
Landkreis Bautzen:
Ausländerbehörde Bautzen
Bahnhofstr. 9
02625 Bautzen
Tel.: 03591 324250
Fr. Krebs von der Ausländerbehörde hat täglich Sprechstunde im Heim
Niederschlesischer Oberlausitzkreis:
Heime in Niesky und Quitzdorf:
Bitte
an Heimleitung wenden.
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