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6 835 ausländische Schüler aus 115 Ländern an Sachsens allgemein bildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges
Im Schuljahr 2005/06 lernen an den allgemein bildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges im Freistaat Sachsen 6 835 Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Sie kommen nach Angaben des Statistischen Landesamtes aus 115 verschiedenen Ländern.
Der Anteil der ausländischen Schüler/innen liegt gegenwärtig bei 2,0 Prozent. Im vergangenen Schuljahr betrug er 1,8 Prozent, vor 10 Jahren 0,3 Prozent. Damit ist der Ausländeranteil an den sächsischen Schulen ständig gestiegen, ist aber im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 9,9 Prozent (Schuljahr 2004/05) nach wie vor relativ niedrig. Leicht über dem Durchschnitt liegt der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler in Sachsen an den Schulen des zweiten Bildungsweges mit 4,3 Prozent, an den Grundschulen und Gymnasien mit 2,2 bzw. 2,1 Prozent.
Von den ausländischen Kindern und Jugendlichen sind 36 Prozent Grundschüler, 28 Prozent Mittelschüler und 30 Prozent Gymnasiasten. 5 Prozent besuchen eine allgemein bildende Förderschule. An den Freien Waldorfschulen lernen 0,3 Prozent und 2 Prozent an den Schulen des zweiten Bildungsweges.
47 Prozent der ausländischen Schülerinnen und Schüler kommen aus Asien, 46 Prozent aus den europäischen Staaten, mehr als 3 Prozent aus Amerika und knapp 3 Prozent aus Afrika.
Fast ein Viertel der ausländischen Schülerinnen und Schüler (1 626) sind aus Vietnam. Außerdem stark vertreten sind die Schülerinnen und Schüler aus der Russischen Föderation (606), aus der Türkei (440), dem Irak (418) und der Ukraine (414).
Auskunft zu dieser Pressemitteilung erteilt:
Sylvia Prittmann,
Tel. 03578 33-2310
Daten sind für das Land Sachsen, Kreisfreie Städte und Landkreise sowie Gemeinden erhältlich.
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
Quelle:
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen,
Pressemitteilung 85/2004
vom 8. April 2004
(www.statistik.sachsen.de)
Studie zu Problemen der Versorgung von Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Dresden
Ausländische MitbürgerInnen in Sachsen 2005/2006
Eine Studie des Ausländerrates Dresden e.V. belegt:
Das Sachleistungsprinzip in der Versorgung von berechtigten Personen ist
teuer, ungerecht und überflüssig!
Die Verwaltung könnte erhebliche Einsparungen sofort und auf Dauer realisieren durch den Verzicht auf das überflüssige und kostspielige Sachleistungssystem.
Asylbewerber erhalten nach jetzigem Verteilungssystem um 30% weniger als ihnen nach dem Gestz zusteht.
Die Praxis der Versorgung von Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Dresden beweist das Scheitern des Sachleistungsprinzips.
Nähere Informationen dazu auf den nächsten Seiten.
Ansprechpartner:
Beratungsstelle des Ausländerrates Dresden e.V.
Dr. Asad Mamedow,
Leiter der Beratungsstelle
Tel: 0351 436 37 23
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