Mitarbeiter*innen-Vertretung

Was ist eine Mitarbeiter*innen–Vertretung im Ausländerrat Dresden e.V.?

Die Mitarbeiter*innen-Vertretung ist eine gewählte Vertretung für alle Mitarbeiter*innen. Die Abkürzung der Mitarbeiter*innen-Vertretung heißt MiVe.

Wen vertritt die Mitarbeiter*innen-Vertretung?

Die Mitarbeiter*innen-Vertretung des Ausländerrates Dresden e.V. vertritt alle Mitarbeiter*innen, die ein vertragsgebundenes Arbeitsverhältnis mit dem Ausländerrat Dresden e.V. haben:

  • hauptamtliche Mitarbeiter*innen
  • Mitarbeiter*innen im Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Minijob
  • Auszubildende
  • Mitarbeiter*innen im Praktikum

Aufgabe der Mitarbeiter*innen-Vertretung

Die Mitarbeiter*innen-Vertretung vertritt die Interessen aller Mitarbeiter*innen parteiisch gegenüber der Bereichsleitung, Geschäftsführung, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung.

Alle Anliegen, Fragen bzw. Sorgen von Mitarbeiter*innen, die an die Mitarbeiter*innen-Vertretung herangetragen werden, werden vertraulich behandelt. Anliegen, die im Interesse aller Mitarbeiter*innen sind, werden nur mit Einverständnis der/des Mitarbeitenden anonym nach außen getragen.

Die Mitarbeiter*innen-Vertretung handelt mit eigenem Auftrag, wenn sie Probleme oder Ungerechtigkeiten im Arbeitsalltag oder bei den Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter*innen wahrnimmt.

Kontakt zur Mitarbeiter*innen-Vertretung

Die Mitarbeiter*innen-Vertretung des Ausländerrates Dresden e.V. sind drei Kolleg*innen. Alle Mitarbeiter*innen können sich an ein Mitglied oder an alle Mitglieder der Mitarbeiter*innen-Vertretung wenden, um ihre Anliegen anzusprechen.

Wahl der Mitarbeiter*innen-Vertretung

Die Mitarbeiter*innen-Vertretung wurde erstmalig im September 2022 gewählt und arbeitet seit dem 1. November 2022. Sie ist für 2 Jahre gewählt, bis zum 30.10.2024

Die nächste Wahl der Mitarbeiter*innen-Vertretung findet im September 2024 statt.