Was ist eine Mitarbeiter*innen–Vertretung im Ausländerrat Dresden e.V.?
Die Mitarbeiter*innen-Vertretung ist eine gewählte Vertretung für alle Mitarbeiter*innen. Die Abkürzung der Mitarbeiter*innen-Vertretung heißt MiVe.
Wen vertritt die Mitarbeiter*innen-Vertretung?
Die Mitarbeiter*innen-Vertretung des Ausländerrates Dresden e.V. vertritt alle Mitarbeiter*innen, die ein vertragsgebundenes Arbeitsverhältnis mit dem Ausländerrat Dresden e.V. haben:
- hauptamtliche Mitarbeiter*innen
- Mitarbeiter*innen im Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Minijob
- Auszubildende
- Mitarbeiter*innen im Praktikum
Aufgabe der Mitarbeiter*innen-Vertretung
Die Mitarbeiter*innen-Vertretung vertritt die Interessen aller Mitarbeiter*innen parteiisch gegenüber der Bereichsleitung, Geschäftsführung, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung.
Alle Anliegen, Fragen bzw. Sorgen von Mitarbeiter*innen, die an die Mitarbeiter*innen-Vertretung herangetragen werden, werden vertraulich behandelt. Anliegen, die im Interesse aller Mitarbeiter*innen sind, werden nur mit Einverständnis der/des Mitarbeitenden anonym nach außen getragen.
Die Mitarbeiter*innen-Vertretung handelt mit eigenem Auftrag, wenn sie Probleme oder Ungerechtigkeiten im Arbeitsalltag oder bei den Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter*innen wahrnimmt.
Kontakt zur Mitarbeiter*innen-Vertretung
Die Mitarbeiter*innen-Vertretung des Ausländerrates Dresden e.V. sind drei Kolleg*innen. Alle Mitarbeiter*innen können sich an ein Mitglied oder an alle Mitglieder der Mitarbeiter*innen-Vertretung wenden, um ihre Anliegen anzusprechen.
Wahl der Mitarbeiter*innen-Vertretung
Die Mitarbeiter*innen-Vertretung wurde erstmalig im September 2022 gewählt und arbeitet seit dem 1. November 2022. Sie ist für 2 Jahre gewählt, bis zum 30.10.2024
Die nächste Wahl der Mitarbeiter*innen-Vertretung findet im September 2024 statt.