Unser neuer Arbeitsbereich: Hilfen zur Erziehung (HzE)

Symbolbild für den Bereich "Hilfen zur Erziehung"

Nach langer Vorbereitung durch mehrere Mitarbeiter*innen unseres Vereins freuen wir uns bekanntzugeben, dass der Ausländerrat e.V. als gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ab sofort Hilfen zur Erziehung anbietet.

Das flexible Angebot der ambulanten sozialpädagogischen Hilfe, insbesondere in der Umsetzung der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII §30, §31, §35a, §41 richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Familien und Alleinerziehende überwiegend mit Flucht- und Migrationserfahrung als auch an Familien mit gemischten Ehen oder Partnerschaften unabhängig von sexueller Identität und Orientierung, Konfession, Bildungsstand, Familienstruktur und individuellen seelischen, körperlichen, geistigen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen.

Die Zusammenarbeit ist parteiisch im Sinne der Beteiligten und damit an Partizipation, Teilhabe und Selbstbestimmung orientiert. Ziel ist unter Einbezug der bestehenden Gegebenheiten (z.B Wohnumfeld, Sozialen Beziehungen, Bildungsstand) die Beteiligten mit Hilfe der Selbstreflexivität zur Selbstwirksamkeit zu motivieren, um aus intrinsischer Motivation Veränderungen anzusteuern. Die Ausarbeitung von individuellen Zielsetzungen erfolgt unter Beachtung der Vereinbarungen aus dem Hilfeplan und der vielfältigen Lebensrealitäten der Menschen. Zur Überprüfung der Umsetzung in der pädagogischen Praxis werden sie fortlaufend reflektiert und ggf. dem veränderten Bedarf angepasst.

Wir befinden uns in der Aufbauphase und alle Anfragen bitten wir uns nur per E-Mail an email hidden; JavaScript is required zu übersenden.

Foto von Anemone123 auf Pixabay